Die meisten Versicherungsunternehmen haben sich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Ansprüche ihrer Kunden eingestellt. Im Hinblick auf die ideale Reiserücktrittsversicherung werden unzählige verschiedene Versicherungspakete zu unterschiedlichen Tarifen angeboten. Die größte Unterscheidung zwischen den Angeboten beruht auf der zu versichernden Personenanzahl – Single-Urlauber, Familienurlaub oder zu zweit – und dem Zeitraum, für den die Reiserücktrittsversicherung gültig sein soll. Der Preis für eine Einmalpolice, das bedeutet für eine einzige Urlaubsreise, liegt meistens deutlich niedriger als der Tarif für eine ganze Familie mit zwei Kindern.
Eine weiteres wichtiges Merkmal von Reiserücktrittsversicherungen ist die Bemessung des Preises anhand des Reisepreises, den Sie beim Reiseveranstalter für Ihren Urlaub zu bezahlen haben. So bekommt man zum Beispiel eine Versicherung für eine 500,- Euro teure Reise bereits ab 14 Euro, während sich der Beitrag für die Reiserücktrittsversicherung parallel zum Reisepreis erhöht. Nähere Informationen können Sie bei den Versicherungsunternehmen bekommen, oder über das Internet in Erfahrung bringen. Übrigens: Sie können heutzutage auf vielen Versicherungsseiten Ihre Reiserücktrittsversicherung online beantragen.
Nun zu der wichtigsten Frage: In welchen Situationen übernimmt der Versicherungsanbieter Ihrer Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung Ihres Urlaubes? Zunächst einmal sind in der Regel sämtliche schwere Erkrankungen versichert, die beim Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt waren. Außerdem gelten als versicherte Ereignisse: Eine schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum z.B. durch Wasserrohrbruch oder Feuer etc., ein Arbeitsplatzwechsel, der Verlust des Arbeitsplatzes, Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung. Dazu können Sie noch einige andere Ereignisse versichern, die im Basispaket für Reiserücktrittsversicherungen in der Regel nicht enthalten sind.
Generell gilt: Sie sollten sich umfassend über den angebotenen Versicherungsschutz informieren und bei Unklarheiten das persönliche Gespräch mit Versicherungsberatern suchen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung muss generell mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. In Ausnahmefällen kann die Versicherung bis zu 14 Tage vor dem Antritt des Urlaubs noch beantragt werden. Doch bitte denken Sie auch rechtzeitig daran, dass viele Reiserücktrittsversicherungen ohne Reiseabbruch angeboten werden. Ein derartiger Versicherungsschutz muss oftmals zusätzlich abgeschlossen werden.
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